Verwaltungsorgane
Documents from [1981] to [2016]Identity Statement
Meyer, Ruth Ingeborg
Content and Structure
"Die Gremien (oder auch Organe) der Europa-Union Deutschland sind der Bundeskongress, der Bundesausschuss und das Präsidium. Hinzu kommt noch das Bundesschiedsgericht.
Der Bundesausschuss wurde anfangs noch als Hauptausschuss bezeichnet und firmiert heute als Bundesausschuss.
Der Bundeskongress ist das höchste Gremium des Verbandes und kann bei Bedarf Entscheidungen an den Bundesausschuss oder das Präsidium delegieren. Der Bundeskongress wählt das Präsidium und die Mitglieder des Bundesausschusses.
Der Bundesausschuss tagt zwischen den Bundeskongressen und führt Aufgaben des Bundeskongresses weiter fort. Er ist in der Zeit zwischen den Bundeskongressen das oberste Organ der Europa-Union Deutschland.
Das Präsidium koordiniert die Europa-Union Deutschland. Es beschließt den Haushalt und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses sowie des Bundesausschusses zuständig und verantwortlich. Darüber hinaus vertritt es die Europa-Union gegenüber Dritten."
(Heinrich Kümmerle)