Sekretariat für Fragen des Schuman-Plans (Bestand B 15)
Documents from [1950] to [1952]Identity Statement
121 Aktenbände, 258 Mikrofiches
Microfiche
Meyer, Ruth Ingeborg
Context
Die im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts vorliegenden Unterlagen des Sekretariats für Fragen des Schuman-Plans wurden verzeichnet von Archivamtmam Gregor Verlande, der von September Dezember 1985 vom Bundesarchiv an das Politische Archiv des Auswärtigen Amts abgeordnet war, sowie von Archivinspektor Hans Dostert. Die Redaktion des Findbuchs lag in den Händen von Archivinspektor Hans Dostert.
Dr. Pretsch, Bonn, den 7. Januar 1987
Content and Structure
Das Bundeskabinett beschloß auf seiner Sitzung am 16.06.1950, einen Kabinettausschuß für den Schuman-Plan einzusetzen. Unter Vorsitz des Bundeskanzlers gehörten ihm der Bundesminister für Wirtschaft, der Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans, der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Arbeit an. Der Kabinettausschuß war gegenuber der deutschen Delegation bei den Schuman-Plan-Verhandlungen in Paris weisungsberechtigt. Am 03.07.1950 wurde in der Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten des Bundeskanzleramts das Sekretariat für Fragen des Schuman-Plans errichtet. Das Auswärtige Amt hat nach seiner Gründung am 15.03.1951 das Sekretariat fortgeführt. Grundlage für die Tätigkeit des Sekretariats für Fragen des Schuman-Plans waren folgende Beschlüsse, die der Kabinettausschuß auf seiner Sitzung am,04.08.1950 vereinbarte: 1. Das Weisungsrecht gegenüber der deutschen Delegation ruht ausschließlich bei dem für den Schuman-Plan gebildeten Kabinettausschuß. 2. Das Sekretariat bei der Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten hat Koordinierungsaufgaben durchzuführen. Es soll die Verbindung zwischen der Delegation in Paris einerseits und den beteiligten deutschen Stellen herstellen und dabei insbesondere a) für die laufende unmittelbare Unterrichtung des Kabinettausschusses sorgen, b) die Weiterleitungen der Anweisungen des Kabinettausschusses an die Delegation übernehmen, c) für die Weiterleitung der Berichte der Delegation an die deutschen Dienststellen und Ausschüsse und für die Übermittlung der Anfragen bzw. Weisungen und Antworten dieser Stellen an die Delegation sorgen, d) die laufende Verbindung zwischen dem gemäß Ziffer 5 zu bildenden interministeriellen Ausschuß, den Ressorts und den Sachverständigen-Ausschüssen herstellen. Das Sekretariat kann den Zusammentritt des interministeriellen Ausschusses, der Sachverständigenausschüsse und des Kabinettausschusses anregen. Ihm obliegt die Aufklärung der öffentlichen Meinung sowie die verwaltungsmäßige Abwicklung aller die Delegation, Sachverständigen-Ausschüsse usw. betreffenden Angelegenheiten. 3. Zu dem Sekretariat werden je nach Bedarf von den beteiligten Ressorte Sachbearbeiter abgestellt, die ihren ständigen Dienst im Sekretariat ausüben.4. Die im Kabinettausschuß vereinigten Bundesminister sowie der Bundesminister der Justiz entsenden in das Sekretariat je einen Referenten zu einer täglichen Erörterung aller anfallenden Fragen und der zu ergreifenden verwaltungsmäßigen Maßnahmen. Diesen Referenten obliegt alsdann die Aufgabe, für eine Durchführung der geplanten Arbeiten in ihren Ministerien zu sorgen. 5. Angesichts des Umfangs der Aufgaben wird ein interministerieller Ausschuß (Bundeskanzleramt -Sekretariat-, Bundesministerium für Wirtschaft, Bundesministerium für Angelegenheiten des Marshallplans, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium für Arbeit, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Verkehr) aus Vertretern (Hauptabteilungsleiter bzw. Abteilungsleiter) der Bundesministerien unter Vorsitz des Vertreters des Bundesministeriums für Wirtschaft gebildet. Der interministerielle Ausschuß bereitet die Entscheidungen für den Kabinettausschuß vor und entscheidet selbständig über diejenigen Fragen, die nicht der Vorlage beim Kabinettausschuß bedürfen. 6.Um angesichts der weitgehenden Auswirkungen der Pariser Verhandlungen auf die deutsche Wirtschafts- und Außenpolitik eine engere Verbindung zwischen den Fachressorts und der deutschen Delegation herzustellen, behalten sich die im Kabinettausschuß vertretenen Bundesminister sowie der Bundesminister der Justiz vor, Vertreter nach Paris zu entsenden. Soweit von diesem Vorbehalt Gebrauch gemacht wird, können die Vertreter an den täglichen Besprechungen der deutschen Delegation teilnehmen, sorgen für eine rechtzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Fachminister und setzen das Sekretariat entsprechend in Kenntnis. 7. Das Sekretariat der Delegation in Paris soll sofort verstärkt werden, um die Arbeiten der Delegation zu entlasten und die Unterrichtung der Bundesregierung sicherzustellen. 8. Die Anforderung von Sachverständigen erfolgt durch den Leiter der Delegation beim Sekretariat. Das Sekretariat legt die Wünsche dem interministeriellen Ausschuß vor, der die Auswahl der Sachverständigen trifft, sofern nicht eine unmittelbare Fühlungnahme mit den beteiligten Ressorts wegen der Eilbedürftigkeit erforderlich ist.
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Findbuch des Politischen Archivs vom Januar 1987